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Beitragsordnung

§ 1

Der monatliche Beitrag beträgt ab dem dritten Quartal 2008:

a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

3,50 €

b) Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 27. Lebensjahr

4,50 €

c) Erwachsene Mitglieder

aktiv

6,50 €

 

passiv

3,50 €

d) Familie mit mindestens einem Erwachsenen und einem Kind (2 Erwachsene sind keine Familie i.S. der Beitragsordnung)

11,00 €

e) Ehepaare und eheähnliche Verhältnisse in häuslicher Gemeinschaft

11,00 €

f) Schwerbehinderte zahlen 50% des normalen Beitrages.

 

§ 2

Die Beiträge erhöhen sich für Barzahler um eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3,00 € pro geforderter Zahlung.

$ 3

Veränderungen des Beitragsstatusses sind unverzüglich dem Verein anzuzeigen.